xanario | AGB
Shopping basket
 
Products: 0
Total: 0,00EUR
Your account
Cash

Impressum
AGB
Help
Contact
Language
Deutsch English
Products
Manufacturers
THB BURY UNI System 9 - Ladehalterung für HTC THB BURY UNI System 9 - Ladehalterung für HTC
30,00EUR
DeTeWe OpenCom 150 Rack DeTeWe OpenCom 150 Rack
899,00EUR
DeTeWe OpenCom 130 Basis DeTeWe OpenCom 130 Basis
439,00EUR
DeTeWe OpenCom x320 Rack DeTeWe OpenCom x320 Rack
879,00EUR
FAQ
Time

AGB



   

>> Download

Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der Fa. N.I.S. Computer, Inhaber Jan Hagenow


§ 1 Allgemeines – Anwendungsbereich
1. Es gelten unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingen". Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Geschäftspartners erkennen wir, selbst bei Kenntnis, nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Geschäftspartner. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung. Zur Vertretung der N.I.S. ist nur die Geschäftsführung berechtigt. Mündliche Absprachen mit anderen Mitarbeitern sind nur wirksam, wenn sie durch eine der vorgenannten Personen bestätigt werden. Von anderen als den vorgenannten Personen erteilte Vorschläge zum Vertragsschluss sind unverbindlich, es sei denn, sie werden durch die vorgenannten Personen bestätigt.
3. Verbraucher im Sinne dieser Vorschrift ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständig ausgeführten Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


§ 2 Vertragsschluss
1. Die vom Kunden per Internet, schriftlich, per Fax, telefonisch oder mündlich aufgegebene und bei der N.I.S. eingegangene Bestellung ist bindend. Die N.I.S. kann den Auftrag innerhalb von 2 Wochen nach Zugang annehmen. Bei auf elektronischem Weg bestellter Ware ist N.I.S. berechtigt, die Bestellung innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang bei N.I.S. anzunehmen
2, Ein Kaufvertrag kommt erst mit der für den Vertragsinhalt allein maßgeblichen schriftlichen Bestätigung der Bestellung durch die N.I.S. zustande. Im übrigen kommt ein Vertrag erst mit dem Zugang der Abholbenachrichtigung an den Kunden oder durch die Übersendung bzw. Übergabe der Ware zustande, wobei der Kunde insoweit auf eine Annahmeerklärung verzichtet. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
3. Die für die gekauften Produkte der N.I.S. erstellte und aus der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung ersichtliche Produktbeschreibung ist Vertragsbestandteil.
4. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist eine von der Beschaffenheitsvereinbarung abweichende Eigenschaft der Kaufsache zulässig, solange es sich um eine handelsübliche Qualitätstoleranz handelt.


§ 3 Preise
1. Sämtliche Angebote der N.I.S. sind freibleibend und unverbindlich.
2. Die Preisangaben enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Diese sind abhängig von der Versandart, dem Gewicht und dem Versandziel und werden vor der Bestellung berechnet und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Informationen über die jeweils aktuellen Lieferkosten befinden sich auf unserer Web-Seite.
3. Die N.I.S. ist berechtigt, irrtümlich falsch angegebene Preise zu berichtigen und dem Kunden anzuzeigen. Führt die Berechtigung zu einer Preiserhöhung, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


§ 4 Lieferbedingungen
1. Erfüllungsort ist, sofern der Kunde Unternehmer ist, der Geschäftssitz der N.I.S., Potsdam, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. Bei einem Versendungskauf trägt der Kunde, sofern er Unternehmer ist, die Gefahr. ab Auslieferung der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle, bei geänderter Anweisung trägt der Unternehmer die Kosten. Bei dem Kunden, der Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware auf diesen über.
2. Auch bei frachtfreier oder Frei-Haus-Lieferung reist die Ware auf Gefahr des Kunden, sofern dieser Unternehmer ist. Die Wahl des Transportmittels bleibt der N.I.S. überlassen.
3. Sämtliche Liefertermine und Angaben sind ca.-Angaben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Angegebene Tageszeiten sind stets unverbindlich.
4. Die Erfüllung des Vertrages durch die N.I.S. sowie die Einhaltung von Liefer- und Montagefristen setzen voraus:
• die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Lieferanten der N.I.S., es sei denn, die Nichtbelieferung wäre durch die N.I.S. zu vertreten; N.I.S. verpflichtet sich, den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Gutes zu informieren und dessen Gegenleistung unverzüglich zurückzuerstatten;
• die richtige und rechtzeitige Fertigstellung der für die Erbringung unserer Leistungen erforderlichen Vorleistungen anderer Unternehmer bzw. Gewerke, es sei denn, dass die nicht rechtzeitige und nicht richtige Fertigstellung auf Verschulden der N.I.S. beruhte,
5. Die N.I.S. ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, wenn die Teillieferung oder Teilleistung vor Fälligkeit der Lieferverpflichtung erfolgt und bei Teillieferung oder Teilleistung darauf hingewiesen wird und dies nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Geschäftspartners führt. Liegt bei Eintritt der Fälligkeit der Lieferverpflichtung eine Teillieferung oder Teilleistung vor, gilt dies als Sachmangel. Eine Teillieferung oder Teilleistung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde zur Vermeidung von Sachmängeln Lieferung aus einer Serie verlangen kann.
6. Für den Fall, dass der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung nicht entspricht, sind wir berechtigt - unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schadenersatz geltend zu machen -, 20 % der Vertragssumme ohne Nachweis als Schadenersatz zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei als die Pauschale.


§ 5 Zahlung
1. Die Zahlung hat rein netto bar oder – soweit im Einzelfall vereinbart – per Scheck (Verrechnungsscheck) zu erfolgen. Skontovereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
2. Die Lieferung an Neukunden erfolgt generell bis zur Freigabe durch den Warenkreditversicherer der N.I.S. per Barnachnahme.
3. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. N.I.S. bleibt es vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von Sätzen 1 und 2 gerät der Kunde dann in Verzug, wenn vereinbart ist, dass der Kaufpreis zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt gezahlt werden soll, und der Kunde nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.
4. Gerät der Kunde, der Unternehmer ist, in Verzug, entsteht mit Zustellung der ersten Mahnung nach Fälligkeit eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Für den Verbraucher gilt dies erst für die Zustellung einer zweiten Mahnung. Dem Kunden, bleibt es nachgelassen, einen niedrigeren Schaden zu belegen.
5. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, ist N.I.S. berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden – auch gestundeten – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe erfüllungshalber hereingenommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6. Werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die N.I.S. berechtigt, die gesamte zu diesem Zeitpunkt bestehende Restschuld fällig zu stellen. Die N.I.S. ist in diesem Fall außerdem berechtigt, bei weiteren Leistungen Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen.


§ 6 Aufrechnung/Zurückbehaltung
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn seine geltend gemachten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der N.I.S. als unbestritten anerkannt worden sind oder aber von der N.I.S. bestritten, aber entscheidungsreif sind.


§ 7 Sachmangel
1. Sofern der Kunde die Kaufsache nicht zu dem gewöhnlichen Verwendungszweck nutzen will, hat er die Pflicht, N.I.S. darauf hinzuweisen.
2. Es wird vermutet, dass die Kaufsache die vereinbarten Eigenschaften aufweist, wenn sie mit der Produktbeschreibung übereinstimmt.
3. Der Kunde hat bei der Installation von Software und Hardwarekomponenten, welche nicht von N.I.S. geliefert wurden, eine fachgerechte und den Montage- und Installationshinweisen entsprechende Montage bzw. Installation durchzuführen. Er hat die Hinweise der N.I.S. zur Verträglichkeit mit der von N.I.S. gelieferten Produkte zu beachten.
4. Ein Mängelanspruch ist ausgeschlossen bei fehlerhafter Montage (sofern eine fehlerfreie und geeignete Montageanleitung vorliegt), Modifizierung und nicht Beachtung der Betriebs- und Wartungsanweisungen, Verwendung von ungeeigneten, nicht dafür vorgesehenen Verbrauchsmaterialien, bei Schäden durch Blitzschlagstrahlung, Stromausfall oder ähnliche äußere Einwirkungen, bei direkten oder indirekten Schäden durch Einfluss von Viren, nach Beseitigung oder Änderung technischer Originalkennzeichen, bei Verschmutzung sowie unsachgemäßer Nutzung oder Beanspruchung der Ware, die über das bei gewöhnlicher Verwendung zu erwartende Maß – sofern der Kunde nicht bei Vertragsschluss auf eine andere Verwendung hingewiesen hat – hinausgeht, seitens des Kunden oder des Verbrauchers.


§ 8 Geltendmachung von Mängelansprüche
1. Der Kunde darf nach Ablauf einer angemessenen Pflicht zur Nacherfüllung zur Selbstvornahme greifen.
2. Liegt ein Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl, sofern der Kunde Unternehmer ist, auch zu mehrfacher Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl die gesetzlichen Gewährleistungsrechte beanspruchen. Wählt der Kunde Schadenersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen des § 12 dieser AGB.
3. Die Mängelansprüche für den Kunden, der Verbraucher ist, für offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware erlöschen spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Ware. Bei nicht offensichtlichen Mängeln richtet sich richtet sich die Anzeigefrist nach der gesetzlichen Verjährungsfrist. Die Ausschlussfrist für den Kunden, der Unternehmer ist richtet sich nach § 377 HGB
4. Die Mängelanzeige hat unter Angabe der Lieferschein- oder Rechnungsnummer sowie einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung gegenüber der N.I.S. zu erfolgen. Transportschäden, die im Zusammenhang mit der Nichtverwendung der Originalverpackung stehen, schließen Mängelansprüche aus.


§ 9 Nacherfüllung
Für die Prüfung der Frage, ob die vom Kunden gewünschte Nacherfüllung nach § 439 BGB nur mit unverhältnismäßigen Kosten im Sinne des § 439 I BGB verbunden ist, darf N.I.S. eine Dauer von 2 Werktagen in Anspruch nehmen.


§ 10 Regelungen bei Weiterverkauf durch den Kunden an Verbraucher
1. Im Verhältnis zwischen dem an Verbraucher weiterverkaufenden Kunden und N.I.S. ist N.I.S. berechtigt, die Mängelansprüche des Verbrauchers selbst zu befriedigen. Der Kunde hat die vom Verbraucher als mangelhaft bezeichnete Sache entgegenzunehmen und N.I.S. über den Gewährleistungsanspruch umfassend zu informieren. N.I.S. lässt die Sache auf eigene Kosten abholen und liefert die Sache in mangelfreiem Zustand oder eine mangelfreie Sache an den Kunden zurück. Der Kunde hat die Sache dem Verbraucher auszuhändigen. Aufwendungen des Kunden werden mit pauschal 5,00 Euro incl. gesetzlicher Mehrwertsteuer gegen Rechnungslegung ersetzt, § 478 V 1 BGB. Weitergehende Aufwendungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, mit dem Verbraucher folgendes zu vereinbaren: Für die Prüfung der Frage, ob die vom Verbraucher gewünschte Nacherfüllung nach § 439 BGB nur mit unverhältnismäßigen Kosten im Sinne des § 439 III 1 BGB verbunden ist, darf der Kunde eine Dauer von 2 Werktagen in Anspruch nehmen.
3. Der Kunde ist zudem verpflichtet, den Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
• Die Rechte des Verbrauchers für den Fall des Abschlusses eines Fernabsatzvertrages, insbesondere das gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrecht des Verbrauchers.
• Die Rechte des Verbrauchers für den Fall des Abschlusses eines Haustürgeschäftes, insbesondere das Rücktritts- und Widerrufsrecht.
• Die Rücknahme der Ware erfolgt nur in der jeweiligen Originalverpackung.
• Die Haftung für den Verlaust von Daten ist ausgeschlossen. Der Verbraucher hat für die Datensicherung selbst zu sorgen.
4. Verletzt der Kunde seine Aufklärungs- und Hinweispflicht gegenüber dem Verbraucher, können die hierdurch dem Kunden entstehenden Nachteile nicht gegenüber der N.I.S. geltend gemacht werden


§ 11 Haftungsbeschränkung
1. Bei Vertragsverletzungen, die nicht wesentlich sind, ist ein Schadenersatz gegen die N.I.S. oder deren Vertreter ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung vor. Soweit die N.I.S. zur Haftung verpflichtet ist, wird diese bei Unternehmen der Höhe nach begrenzt auf das zweifache des Auftragswertes, höchstens jedoch auf einen Betrag von 12.500,00 Euro. Haftungsbeschränkungen geltend nicht bei Personenschäden.
2. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter und den Verlust von Daten wir die Haftung ausgeschlossen
3. Die N.I.S. haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel möglicherweise vom Kunden abgegebene Kaufangebote nicht bei der N.I.S. eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden
4. Schadenersatzansprüche verjähren bei Verbrauchern nach den gesetzlichen Bestimmungen, bei Unternehmen nach einem Jahr.
5. Sofern die N.I.S. aufgrund höherer Gewalt, Unmöglichkeit oder sonstiger von ihr nicht zu vertretender Umstände vom Vertrag zurücktritt, können ihr gegenüber keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.


§ 12 Eigentumsvorbehalt
1. Die N.I.S. behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommen, ist die N.I.S. berechtigt, die Ware zurückzuverlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln.
2. Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs einbauen und umbilden. Insoweit erlangt die N.I.S. einen Miteigentumsanteil. Der Kunde ist zur Weiterveräußerungen der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Er tritt seine künftigen Forderungen aus dieser Weitergabe an die N.I.S. zur Sicherheit ab, welche diese Abtretung annimmt. Hinsichtlich weitergegebener Miteigentumsanteile gilt dies entsprechend der Höhe des Verkaufswertes des Anteils. Auf Verlangen muss der Kunde Namen und Anschrift der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche der N.I.S. mitteilen.
3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum von N.I.S. hinweisen und diese unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die N.I.S. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen und gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritter zu verlangen.


§ 13 Gerichtsstand
Soweit der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondermögen ist, ist Potsdam ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen der N.I.S. und dem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dasselbe gilt, wenn der Kunde, der Verbraucher ist und seinen ausgewiesenen Gerichtsstand nicht in einem Mitgliedsstaat de EU ist oder der Wohnsitz und gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


§ 14 Datenverarbeitung und Datenschutz
1. Die N.I.S. speichert über den Kunden personenbezogene Daten mit automatischer Datenvereinbarung.
2. Die N.I.S. wird die anlässlich von Bestellungen anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erheben, bearbeiten, speichern oder sonst nutzen.


§ 15 Schlussbestimmungen
1. Für diese Geschäftsbedingungen und alle abgeschlossenen Verträge zwischen der N.I.S. und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch. Eine Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
2. Nichtausübung eines Rechts durch die N.I.S. gemäß diesen Geschäftsbedingungen bedeutet keinen Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts.

   


 

Login
eMail or customer no.:
Password:


New Customer login
Password forgotten
Bestseller
Aastra-Detewe OpenPhone 75, schwarz
Aastra-Detewe OpenPhone 75, schwarz
199,00EUR
 
Aastra-Detewe OpenPhone 75, schwarz
 

All prices are including VAT plus shipping costs. Shipping costs depend on company providing service, price and weight and possible costs for cash on delivery!Sitemap

® All brand names, trademarks and registered trademarks are property of their rightful owners and are used only for description.
© Shopsoftware by xanario