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Allgemeine
Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der Fa. N.I.S. Computer, Inhaber
Jan Hagenow
§ 1 Allgemeines – Anwendungsbereich
1. Es gelten unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingen".
Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen
des Geschäftspartners erkennen wir, selbst bei Kenntnis, nicht
an, es sei denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt.
2. Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten
auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Geschäftspartner.
Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung.
Zur Vertretung der N.I.S. ist nur die Geschäftsführung berechtigt.
Mündliche Absprachen mit anderen Mitarbeitern sind nur wirksam,
wenn sie durch eine der vorgenannten Personen bestätigt werden.
Von anderen als den vorgenannten Personen erteilte Vorschläge
zum Vertragsschluss sind unverbindlich, es sei denn, sie werden durch
die vorgenannten Personen bestätigt.
3. Verbraucher im Sinne dieser Vorschrift ist jede natürliche
Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt,
der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständig ausgeführten
Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche
oder juristische Person, oder eine rechtsfähige Personengesellschaft,
die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die vom Kunden per Internet, schriftlich, per Fax, telefonisch
oder mündlich aufgegebene und bei der N.I.S. eingegangene Bestellung
ist bindend. Die N.I.S. kann den Auftrag innerhalb von 2 Wochen nach
Zugang annehmen. Bei auf elektronischem Weg bestellter Ware ist N.I.S.
berechtigt, die Bestellung innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang
bei N.I.S. anzunehmen
2, Ein Kaufvertrag kommt erst mit der für den Vertragsinhalt
allein maßgeblichen schriftlichen Bestätigung der Bestellung
durch die N.I.S. zustande. Im übrigen kommt ein Vertrag erst
mit dem Zugang der Abholbenachrichtigung an den Kunden oder durch
die Übersendung bzw. Übergabe der Ware zustande, wobei der
Kunde insoweit auf eine Annahmeerklärung verzichtet. Gleiches
gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
3. Die für die gekauften Produkte der N.I.S. erstellte und aus
der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung ersichtliche Produktbeschreibung
ist Vertragsbestandteil.
4. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist eine von der Beschaffenheitsvereinbarung
abweichende Eigenschaft der Kaufsache zulässig, solange es sich
um eine handelsübliche Qualitätstoleranz handelt.
§ 3 Preise
1. Sämtliche Angebote der N.I.S. sind freibleibend und unverbindlich.
2. Die Preisangaben enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Verpackungs-
und Versandkosten trägt der Kunde. Diese sind abhängig von
der Versandart, dem Gewicht und dem Versandziel und werden vor der
Bestellung berechnet und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Informationen
über die jeweils aktuellen Lieferkosten befinden sich auf unserer
Web-Seite.
3. Die N.I.S. ist berechtigt, irrtümlich falsch angegebene Preise
zu berichtigen und dem Kunden anzuzeigen. Führt die Berechtigung
zu einer Preiserhöhung, ist der Kunde zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
§ 4 Lieferbedingungen
1. Erfüllungsort ist, sofern der Kunde Unternehmer ist, der Geschäftssitz
der N.I.S., Potsdam, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart.
Bei einem Versendungskauf trägt der Kunde, sofern er Unternehmer
ist, die Gefahr. ab Auslieferung der Ware an den Spediteur oder Frachtführer,
Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle, bei geänderter Anweisung
trägt der Unternehmer die Kosten. Bei dem Kunden, der Verbraucher
ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung mit der Übergabe der Ware auf diesen über.
2. Auch bei frachtfreier oder Frei-Haus-Lieferung reist die Ware auf
Gefahr des Kunden, sofern dieser Unternehmer ist. Die Wahl des Transportmittels
bleibt der N.I.S. überlassen.
3. Sämtliche Liefertermine und Angaben sind ca.-Angaben, soweit
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Angegebene Tageszeiten
sind stets unverbindlich.
4. Die Erfüllung des Vertrages durch die N.I.S. sowie die Einhaltung
von Liefer- und Montagefristen setzen voraus:
• die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch die
Lieferanten der N.I.S., es sei denn, die Nichtbelieferung wäre
durch die N.I.S. zu vertreten; N.I.S. verpflichtet sich, den Vertragspartner
unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Gutes
zu informieren und dessen Gegenleistung unverzüglich zurückzuerstatten;
• die richtige und rechtzeitige Fertigstellung der für
die Erbringung unserer Leistungen erforderlichen Vorleistungen anderer
Unternehmer bzw. Gewerke, es sei denn, dass die nicht rechtzeitige
und nicht richtige Fertigstellung auf Verschulden der N.I.S. beruhte,
5. Die N.I.S. ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt, wenn die Teillieferung oder Teilleistung vor Fälligkeit
der Lieferverpflichtung erfolgt und bei Teillieferung oder Teilleistung
darauf hingewiesen wird und dies nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung
des Geschäftspartners führt. Liegt bei Eintritt der Fälligkeit
der Lieferverpflichtung eine Teillieferung oder Teilleistung vor,
gilt dies als Sachmangel. Eine Teillieferung oder Teilleistung ist
ausgeschlossen, sofern der Kunde zur Vermeidung von Sachmängeln
Lieferung aus einer Serie verlangen kann.
6. Für den Fall, dass der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung nicht
entspricht, sind wir berechtigt - unbeschadet der Möglichkeit,
einen höheren tatsächlichen Schadenersatz geltend zu machen
-, 20 % der Vertragssumme ohne Nachweis als Schadenersatz zu fordern.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder
die gewöhnlich eintretende Wertminderung überhaupt nicht
entstanden oder wesentlich niedriger sei als die Pauschale.
§ 5 Zahlung
1. Die Zahlung hat rein netto bar oder – soweit im Einzelfall
vereinbart – per Scheck (Verrechnungsscheck) zu erfolgen. Skontovereinbarungen
bleiben hiervon unberührt.
2. Die Lieferung an Neukunden erfolgt generell bis zur Freigabe durch
den Warenkreditversicherer der N.I.S. per Barnachnahme.
3. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen
nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung begleicht. N.I.S. bleibt es vorbehalten, den
Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung
zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von
Sätzen 1 und 2 gerät der Kunde dann in Verzug, wenn vereinbart
ist, dass der Kaufpreis zu einem kalendermäßig bestimmten
Zeitpunkt gezahlt werden soll, und der Kunde nicht spätestens
bis zu diesem Zeitpunkt leistet.
4. Gerät der Kunde, der Unternehmer ist, in Verzug, entsteht
mit Zustellung der ersten Mahnung nach Fälligkeit eine Mahngebühr
in Höhe von 5,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Für den Verbraucher
gilt dies erst für die Zustellung einer zweiten Mahnung. Dem
Kunden, bleibt es nachgelassen, einen niedrigeren Schaden zu belegen.
5. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere auch bei Zahlungsverzug,
Scheck- oder Wechselprotest, ist N.I.S. berechtigt, weitere Lieferungen
und Leistungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden
– auch gestundeten – Rechnungsbeträge sofort fällig
zu stellen und gegen Rückgabe erfüllungshalber hereingenommener
Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6. Werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit
des Kunden in Frage stellen, so ist die N.I.S. berechtigt, die gesamte
zu diesem Zeitpunkt bestehende Restschuld fällig zu stellen.
Die N.I.S. ist in diesem Fall außerdem berechtigt, bei weiteren
Leistungen Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen.
§ 6 Aufrechnung/Zurückbehaltung
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur dann berechtigt,
wenn seine geltend gemachten Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder von der N.I.S. als unbestritten anerkannt worden
sind oder aber von der N.I.S. bestritten, aber entscheidungsreif sind.
§ 7 Sachmangel
1. Sofern der Kunde die Kaufsache nicht zu dem gewöhnlichen Verwendungszweck
nutzen will, hat er die Pflicht, N.I.S. darauf hinzuweisen.
2. Es wird vermutet, dass die Kaufsache die vereinbarten Eigenschaften
aufweist, wenn sie mit der Produktbeschreibung übereinstimmt.
3. Der Kunde hat bei der Installation von Software und Hardwarekomponenten,
welche nicht von N.I.S. geliefert wurden, eine fachgerechte und den
Montage- und Installationshinweisen entsprechende Montage bzw. Installation
durchzuführen. Er hat die Hinweise der N.I.S. zur Verträglichkeit
mit der von N.I.S. gelieferten Produkte zu beachten.
4. Ein Mängelanspruch ist ausgeschlossen bei fehlerhafter Montage
(sofern eine fehlerfreie und geeignete Montageanleitung vorliegt),
Modifizierung und nicht Beachtung der Betriebs- und Wartungsanweisungen,
Verwendung von ungeeigneten, nicht dafür vorgesehenen Verbrauchsmaterialien,
bei Schäden durch Blitzschlagstrahlung, Stromausfall oder ähnliche
äußere Einwirkungen, bei direkten oder indirekten Schäden
durch Einfluss von Viren, nach Beseitigung oder Änderung technischer
Originalkennzeichen, bei Verschmutzung sowie unsachgemäßer
Nutzung oder Beanspruchung der Ware, die über das bei gewöhnlicher
Verwendung zu erwartende Maß – sofern der Kunde nicht
bei Vertragsschluss auf eine andere Verwendung hingewiesen hat –
hinausgeht, seitens des Kunden oder des Verbrauchers.
§ 8 Geltendmachung von Mängelansprüche
1. Der Kunde darf nach Ablauf einer angemessenen Pflicht zur Nacherfüllung
zur Selbstvornahme greifen.
2. Liegt ein Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl, sofern der Kunde
Unternehmer ist, auch zu mehrfacher Nachbesserung oder Ersatzlieferung
berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl,
kann der Kunde nach seiner Wahl die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
beanspruchen. Wählt der Kunde Schadenersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen
des § 12 dieser AGB.
3. Die Mängelansprüche für den Kunden, der Verbraucher
ist, für offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware
erlöschen spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Ware. Bei
nicht offensichtlichen Mängeln richtet sich richtet sich die
Anzeigefrist nach der gesetzlichen Verjährungsfrist. Die Ausschlussfrist
für den Kunden, der Unternehmer ist richtet sich nach §
377 HGB
4. Die Mängelanzeige hat unter Angabe der Lieferschein- oder
Rechnungsnummer sowie einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung
gegenüber der N.I.S. zu erfolgen. Transportschäden, die
im Zusammenhang mit der Nichtverwendung der Originalverpackung stehen,
schließen Mängelansprüche aus.
§ 9 Nacherfüllung
Für die Prüfung der Frage, ob die vom Kunden gewünschte
Nacherfüllung nach § 439 BGB nur mit unverhältnismäßigen
Kosten im Sinne des § 439 I BGB verbunden ist, darf N.I.S. eine
Dauer von 2 Werktagen in Anspruch nehmen.
§ 10 Regelungen bei Weiterverkauf durch den Kunden an Verbraucher
1. Im Verhältnis zwischen dem an Verbraucher weiterverkaufenden
Kunden und N.I.S. ist N.I.S. berechtigt, die Mängelansprüche
des Verbrauchers selbst zu befriedigen. Der Kunde hat die vom Verbraucher
als mangelhaft bezeichnete Sache entgegenzunehmen und N.I.S. über
den Gewährleistungsanspruch umfassend zu informieren. N.I.S.
lässt die Sache auf eigene Kosten abholen und liefert die Sache
in mangelfreiem Zustand oder eine mangelfreie Sache an den Kunden
zurück. Der Kunde hat die Sache dem Verbraucher auszuhändigen.
Aufwendungen des Kunden werden mit pauschal 5,00 Euro incl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer gegen Rechnungslegung ersetzt, § 478 V 1 BGB.
Weitergehende Aufwendungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, mit dem Verbraucher folgendes zu vereinbaren:
Für die Prüfung der Frage, ob die vom Verbraucher gewünschte
Nacherfüllung nach § 439 BGB nur mit unverhältnismäßigen
Kosten im Sinne des § 439 III 1 BGB verbunden ist, darf der Kunde
eine Dauer von 2 Werktagen in Anspruch nehmen.
3. Der Kunde ist zudem verpflichtet, den Verbraucher auf folgendes
hinzuweisen:
• Die Rechte des Verbrauchers für den Fall des Abschlusses
eines Fernabsatzvertrages, insbesondere das gesetzliche Rücktritts-
und Widerrufsrecht des Verbrauchers.
• Die Rechte des Verbrauchers für den Fall des Abschlusses
eines Haustürgeschäftes, insbesondere das Rücktritts-
und Widerrufsrecht.
• Die Rücknahme der Ware erfolgt nur in der jeweiligen
Originalverpackung.
• Die Haftung für den Verlaust von Daten ist ausgeschlossen.
Der Verbraucher hat für die Datensicherung selbst zu sorgen.
4. Verletzt der Kunde seine Aufklärungs- und Hinweispflicht gegenüber
dem Verbraucher, können die hierdurch dem Kunden entstehenden
Nachteile nicht gegenüber der N.I.S. geltend gemacht werden
§ 11 Haftungsbeschränkung
1. Bei Vertragsverletzungen, die nicht wesentlich sind, ist ein Schadenersatz
gegen die N.I.S. oder deren Vertreter ausgeschlossen, es sei denn,
es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung
vor. Soweit die N.I.S. zur Haftung verpflichtet ist, wird diese bei
Unternehmen der Höhe nach begrenzt auf das zweifache des Auftragswertes,
höchstens jedoch auf einen Betrag von 12.500,00 Euro. Haftungsbeschränkungen
geltend nicht bei Personenschäden.
2. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere
für entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter und den Verlust
von Daten wir die Haftung ausgeschlossen
3. Die N.I.S. haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen,
dass infolge technischer Mängel möglicherweise vom Kunden
abgegebene Kaufangebote nicht bei der N.I.S. eingehen oder dort nicht
berücksichtigt werden
4. Schadenersatzansprüche verjähren bei Verbrauchern nach
den gesetzlichen Bestimmungen, bei Unternehmen nach einem Jahr.
5. Sofern die N.I.S. aufgrund höherer Gewalt, Unmöglichkeit
oder sonstiger von ihr nicht zu vertretender Umstände vom Vertrag
zurücktritt, können ihr gegenüber keine Schadenersatzansprüche
geltend gemacht werden.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
1. Die N.I.S. behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware
bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Sollte
der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommen, ist die N.I.S. berechtigt,
die Ware zurückzuverlangen und vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung
pfleglich zu behandeln.
2. Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehrs einbauen und umbilden. Insoweit erlangt die
N.I.S. einen Miteigentumsanteil. Der Kunde ist zur Weiterveräußerungen
der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Er tritt seine künftigen
Forderungen aus dieser Weitergabe an die N.I.S. zur Sicherheit ab,
welche diese Abtretung annimmt. Hinsichtlich weitergegebener Miteigentumsanteile
gilt dies entsprechend der Höhe des Verkaufswertes des Anteils.
Auf Verlangen muss der Kunde Namen und Anschrift der betreffenden
Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche
der N.I.S. mitteilen.
3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware
ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
muss der Kunde auf das Eigentum von N.I.S. hinweisen und diese unverzüglich
schriftlich benachrichtigen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug,
ist die N.I.S. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die
Ware herauszuverlangen und gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche
des Kunden gegenüber Dritter zu verlangen.
§ 13 Gerichtsstand
Soweit der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondermögen ist,
ist Potsdam ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis zwischen der N.I.S. und dem Kunden
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dasselbe gilt,
wenn der Kunde, der Verbraucher ist und seinen ausgewiesenen Gerichtsstand
nicht in einem Mitgliedsstaat de EU ist oder der Wohnsitz und gewöhnliche
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 14 Datenverarbeitung und Datenschutz
1. Die N.I.S. speichert über den Kunden personenbezogene Daten
mit automatischer Datenvereinbarung.
2. Die N.I.S. wird die anlässlich von Bestellungen anfallenden
Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung
erheben, bearbeiten, speichern oder sonst nutzen.
§ 15 Schlussbestimmungen
1. Für diese Geschäftsbedingungen und alle abgeschlossenen
Verträge zwischen der N.I.S. und dem Kunden gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist
Deutsch. Eine Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
2. Nichtausübung eines Rechts durch die N.I.S. gemäß
diesen Geschäftsbedingungen bedeutet keinen Verzicht auf die
künftige Geltendmachung dieses Rechts.